Echtes Fachwissen, abseits von Teilenummern und Fehlercodes. Wir schließen! Abverkauf, Flohmarkt! Alles muß raus, zu Flohmarktpreisen | ||||||||||||
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma LOLO FAHRWERKSTECHNIK
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Zuständige Innung: Wiener MechatronikerDiese Auftragsbedingungen entsprechen der Musterformulierungen für Allgemeine Geschäftsbedingungen (Kunde ist Konsument im Sinne des KschG) herausgegeben von der Mechtronikerinnung. Wenn Ihnen daran etwas nicht passt, wenden Sie sich an die Mechatroniker. | ||||||||||||
RückgaberechtSie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 2 Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben, es sei denn, Sie haben in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit gehandelt (Bestellung durch Unternehmer). Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und einer ausführlichen Rückgabebelehrung in Textform. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z.B. per Brief, Fax oder E-Mail erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens auf unsere Kosten und Gefahr an: Lolo Fahrwerkstechnik Schüttelstraße 69 1020 Wien Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, in dem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. | ||||||||||||
Alle Preise sind in € (EURO) und enthalten die Österreichische Mehrwertsteuer. 1. Allgemeines: Alle Aufträge, Lieferungen und Leistungen werden von uns zu den nachstehenden Bedingungen angenommen und ausgeführt. Bedingungen unserer Vertragspartner und abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich von uns ausdrücklich anerkannt wurden. 2. Anbote: Alle Anbote sind freibleibend, die Richtigkeit des Kostenvoranschlages ist nicht gewährleistet. Die Kosten für die Erstattung eines Kostenvoranschlages werden dem Auftraggeber berechnet. 3. E-Commerce: Bestellung oder sonstige rechtsgestaltende Erklärungen des Kunden die per E-mail gültig abgesandt werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit des fehlerfreien Zuganges beim Empfänger. Übermittlungsfehler gehen gleich welcher Ursache zu Lasten des Kunden. Wir halten uns vor wegen einer eingetretenen Fehlfunktion unserer Datenverarbeitungsanlage unverzüglich durch geeignete Mittel die Wirksamkeit einzelner oder zeitlich bestimmter rechtsgeschäftlicher Erklärungen zu widerrufen und die nochmalige, gültige Übermittlung derselben vorzunehmen bzw. zu erbitten. 4. Liefertermin und Liefermenge: Umfang und Inhalt des Vertragsverhältnisses wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung festgelegt, Zusatzvereinbarungen sind ungültig. Alle von uns angegebenen Liefertermine sind unverbindlich. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder wegen Ausfalls von Lieferungen aus anderen Gründen sind außer im Falle des groben Verschuldens oder Vorsatzes ausgeschlossen. Alle außerhalb unseres Machtbereiches liegenden Tatsachen, insbesonders auch eine von uns unverschuldete Erschwerung der Beschaffung des Rohmaterials, Betriebs- und Verkehrsstörung und nicht ordnungsgemäße Lieferung von Unterlieferanten gelten auch als höhere Gewalt und befreien uns für die Dauer der Behinderung oder nach unserer Wahl auch endgültig von der Verpflichtung zur Lieferung, ohne dass dem Auftraggeber Ansprüche auf Grund des Rücktrittes zustehen. 5. Preise: Die Berechnung der Preise erfolgt in Euro. In den Preisen ist die jeweils gesetzlich vorgesehene Umsatzsteuer enthalten. Die Preise verstehen sich ab Lager. Für die Berechnung der Preise sind jeweils die am Tage der Lieferung gültigen Preise maßgebend. Für wesentliche Veränderungen der Verhältnisse, insbesonders der Löhne, Frachten, Versicherungskosten, Zölle und sonstige Angaben sind wir berechtigt die am Tage der Lieferung jeweils gültigen Preise zu berechnen. Treten im Zuge der Auftragserfüllung Umstände auf Seiten des Auftraggebers ein, die eine Ergänzung oder Abänderung des ursprünglichen Auftrages mit sich bringen, so ist der Auftraggeber verpflichtet diese Umstände unverzüglich mitzuteilen und fallen allfällig daraus entstehende Mehrkosten dem Auftraggeber zu Lasten. 6. Versand: Gefahr und Zufall gehen mit der Verladung an den Käufer über. Mangels ausdrücklicher Zusage erfolgt der Transport auf Kosten des Käufers. Der Käufer trägt die Transportgefahr nach den allgemein gesetzlichen Bestimmungen, einschließlich der Risken von Bruch und Schwund während des Versandes. Für allfällige Versicherung der Fracht hat der Käufer aufzukommen. 7. Zahlungsbedingungen: Zahlungen sind nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig, falls auf der Rechnung nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist. Bei späterer Zahlung sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von ... % p.a. in Anrechnung zu bringen. 8. Eigentumsvorbehalt: Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Bei Reparatur steht uns ein Pfandrecht am bearbeitenden Gegenstand bis zur Bezahlung des Rechnungsbetrages zu. Wir sind berechtigt bis zur Bezahlung dieser Forderung am Gegenstand des Werkvertrages ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. 9. Gewährleistung: Der Auftragnehmer leistet im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen gewähr. Werden uns im Zuge der Auftragserteilung Maße und Angaben (Spezifikationen) zur Verfügung gestellt, die sich im Zuge der Auftragserfüllung als unvollständig oder ungenau herausstellen, so sind wir berechtigt die üblichen technischen Normen und Toleranzen im Sinne der Ö-Normen anzuwenden. Angaben in Katalogen, Prospekten oder Werbesendungen etc. sind unverbindlich und werden nur Vertragsinhalt, soweit in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen werden. 10. Schadenersatz: Die Haftung für Ansprüche auf Schadenersatz, und entgangenem Gewinn ist im Grunde nach auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, beschränkt, ausgenommen sind Schäden an Personen und an Sachen, die zur Bearbeitung übernommen wurden. Ebenso wird keine Haftung für Folgeschäden übernommen, die aus dem Ausfall des gelieferten Produktes entstehen. 11. Abholung: Werden von uns Waren, die im Eigentum des Auftraggebers stehen, zur Reparatur oder sonstigen Bearbeitung übernommen, so ist der Auftraggeber verpflichtet spätestens 12 Monate nach Übernahme diese Ware wieder abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt die Ware zu verwerten und den Verkaufserlös mit Lagerkosten und einen angefallenen Verwertungsaufwand gegen zu verrechnen. Anfallende Entsorgungskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. 12. Vorprozessuale Kosten: Der Auftraggeber verpflichtet sich im Falle des verschuldeten Zahlungsverzuges zur Zahlung sämtlicher aufgelaufener Mahn und Inkassospesen sowie sonstiger vorprozessualer Kosten, soweit diese zur zweckentsprechenden Betreibung oder Einbringung notwendig waren. | ||||||||||||
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Diese Seite wurde zuletzt am 2019 03 10 aktualisiert. | ||||||||||||
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